Die legendären Einzelhandelsgeschäfte von Apple sind jetzt in Europa markenrechtlich geschützt

Die legendären Einzelhandelsgeschäfte von Apple sind jetzt in Europa geschützt

Apple Store in NYCs 5th Avenue. (Foto von Phil Photostream - http://flic.kr/p/8S9RCu)
Apple Store in NYCs 5th Avenue. (Foto von Phil Photostream - http://flic.kr/p/8S9RCu)

Erinnern Sie sich an die frühen 2000er Jahre, als Apple einen stationären Laden in erstklassigen Immobilienlagen eröffnete, schien es ein ebenso verrücktes Glücksspiel zu sein, wie Apple sich entschied, ein eigenes Mobiltelefon zu entwickeln? Nur sehr wenige Leute würden das jetzt zugeben – insbesondere Apples Rivalen wie Samsung und Microsoft die dem Beispiel des Apple Store mit ihren eigenen überraschend ähnlichen Einzelhandelsoutfits gefolgt sind.

Um andere davon abzuhalten, den eleganten High-Fashion-Minimalismus seiner Apple Stores zu kopieren, hat Apple ein Gerichtsurteil erwirkt, das es erlaubt, das Layout seiner Einzelhandelsgeschäfte in der Europäischen Union als Marke registrieren – Erweiterung des Status des geistigen Eigentums, den es bereits in sich trägt die USA

Laut dem obersten Gericht der EU, das am Donnerstag entschieden hat, erfüllen die stationären Geschäfte von Apple die drei Kriterien, die für eine Marke erforderlich sind, um ausgestellt werden: Sie stellen ein Zeichen dar, können grafisch dargestellt werden und können die Waren oder Dienstleistungen von denen unterscheiden, die von anderen verkauft oder bereitgestellt werden Unternehmen.

Während für die meisten Leute ziemlich klar ist, dass sich Apples Einzelhandelsgeschäfte von den meisten Tech-Stores unterschieden, als sie auf den Markt kamen, hatte Apple dies zuvor getan kämpfte um die Erteilung eines Patents für das Layout in Deutschland, wobei das Land behauptete, dass es unmöglich sei, das Layout eines Shops auf seinem besitzen.

Apple zog daraufhin die Entscheidung vor Gericht, was dazu führte, dass der Fall zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wurde, der wie heute beschrieben ergangen ist.

Theoretisch sollte dies andere Unternehmen davon abhalten, Apples Vorliebe für luftige, gut beleuchtete Geschäfte zu „ausleihen“, die Produkte auf offenen Tischplatten präsentieren.

Quelle: Wallstreet Journal

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