EU-Steueruntersuchung könnte Apple seit 2003 mit einer Geldstrafe von 10 % des Gewinns belegen

EU-Steueruntersuchung könnte Apple seit 2003 mit einer Geldstrafe von 10 % des Gewinns belegen

Apfelgeld

Vorläufige Feststellungen der Europäischen Kommission haben Apple und Irland wegen einer sogenannten „Schatzsteuer“ verurteilt Deal, der es Apple ermöglichte, Steuern zu vermeiden, indem es einen massiven Offshore-Bargeldstapel von 137,7 Mrd Land.

Der Deal stammt aus dem Jahr 1991 und ermöglichte es Irland, Apple illegale staatliche Beihilfen zu gewähren. Apple hat seit 1980 eine Basis im Land.

In einer Erklärung sagte die Europäische Kommission, dass „die irischen Behörden Apple einen Vorteil gewähren“ und dass dieser „Vorteil jedes Jahr und fortlaufend erlangt wird“.

Die Europäische Kommission ist befugt, hohe Geldbußen zu verhängen: potenziell bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens, zusätzlich zu einer Geldstrafe von 1 Milliarde Euro für Irland.

Wenn die EU-Erkenntnisse bestätigt werden, könnte die Steuerschuld von Apple bereits seit 2003 bis heute erstattungsfähig sein.

Apple seinerseits hat jegliches Fehlverhalten bestritten und erklärt, dass es „im Laufe der Jahre keine selektive Behandlung von irischen Beamten erhalten hat“.

Quelle: Sky Nachrichten

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