Xiaomi, das chinesische Unternehmen, das sich einst darauf spezialisierte dreiste iPhone-Abzocke, hat in den letzten Jahren eine eigene Identität bekommen – das heißt aber nicht, dass es Apples geistiges Eigentum nicht mehr abreißt.
Glücklicherweise hat Apple gerade etwas zurückgeschlagen und ein EU-Gericht davon überzeugt, Xiaomi keine Marke für den Tablet-Namen „Mi Pad“ zu gewähren.
Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union, das Gericht, entschied, dass das Mi Pad nicht als Marke eingetragen werden sollte, da die Leute seinen Namen nicht überraschend mit dem des iPads verwechseln würden.
„Die Unähnlichkeit der in Rede stehenden Zeichen, die sich aus dem zusätzlichen Buchstaben ‚m‘ am Anfang von ‚Mi. ergibt Pad“ ist nicht ausreichend, um den hohen Grad an visueller und klanglicher Ähnlichkeit zwischen den beiden Zeichen auszugleichen“, so das Gericht in a Stellungnahme.
Xiaomi reichte seinen Antrag erstmals 2014 ein, vier Jahre nachdem Apple 2010 sein iPad-Tablet vorgestellt hatte. Apple reichte beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Beschwerde ein, die der Konzern im vergangenen Jahr bestätigte. Der Fall wurde dann an das Gericht übergeben, das der Argumentation von Apple und dem EUIPO zustimmte.
Xiaomi hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, muss jedoch den Fall vor das höchste Gericht der EU, den Gerichtshof der Europäischen Union, bringen. Mit zwei Schlägen dagegen scheinen die Chancen, dass Xiaomi die Nase vorn hat, nicht besonders hoch!
Derzeit befindet sich Xiaomi Berichten zufolge in Gesprächen mit Investmentbanken über a möglicher Börsengang (IPO) für die es eine Bewertung von rund 50 Milliarden US-Dollar anstrebt.
Quelle: Reuters